Verhandlungstag im Unterführungsmord in Siegen

IMG_0405

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22 Jahre alten Angeklagten vor, am 20.08.2011 in Siegen, seine ehemalige Lebensgefährtin getötet zu haben. Nach der Anklageschrift haben der Angeklagte und seine ehemalige Lebensgefährtin, die ehemals beide eine Zeit zusammen in Kreuztal gewohnt haben sollen, ein gemeinsames Kind, welches im Tatzeitpunkt etwa 5 Monate alt war. Die Beziehung soll aufgrund anhaltender Streitigkeiten, Eifersucht und auch Gewalttätigkeiten des Angeklagten gegenüber dem Opfer auseinander gegangen sein. Vor diesem Hintergrund der Streitigkeiten soll der Angeklagte das gemeinsame Kind mehrere Wochen nicht gesehen haben. Am Tattag soll sich der Angeklagte, der seinen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in Lahnstein gehabt haben soll, in Siegen aufgehalten haben. Er soll dann erfahren haben, dass sich seine ehemalige Lebensgefährtin in Begleitung eines jungen Mannesmit dem gemeinsamen Kind ebenfalls in Siegen aufhalten solle. Der Angeklagte soll sich daraufhin zum Siegener Hauptbahnhof begeben haben, um seine ehemalige Lebensgefährtin dort abzupassen. Dort angekommen soll er gegen 17:45 Uhr im Bereich der Unterführung zwischen den Gleisen 2 und 3 auf seine ehemalige Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind getroffen sein, die gerade im Begriff gewesen sein sollen, zum Bahnsteig zu gehen um Siegen mit dem Zug Richtung Bad Kreuznach, ihrem Wohnort, zu verlassen. Es soll sich sodann ein Streitgespräch zwischen den Beiden entwickelt haben. Als sich die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten weiter Richtung Bahnsteig bewegt haben soll, soll der Angeklagte ein mitgeführtes Taschenmesser gezogen, dieses aufgeklappt und auf den Kopf und den Hals seine ehemaligen Lebensgefährtin eingestochen haben. Dabei soll er “Du Schlampe, du Hure, du nimmst mir mein Kind nicht weg“ geschrien haben. Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten soll noch vergeblich versucht haben, die Stiche abzuwehren und zu flüchten; sie soll dann jedoch am Aufgang zu Gleis 3 zusammengebrochen sein.

Der Angeklagte soll sodann weiter auf seine am Boden liegende ehemalige Lebensgefährtin eingestochen haben. Insgesamt soll er dieser 52 Messerstiche in den Kopf, den Hals und den oberen Brustbereich zugefügt haben. Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten soll noch am Tatort ihren schweren Stichverletzungen erlegen sein. Der Angeklagte soll sodann mit dem gemeinsamen Kind zunächst zu einem türkischen Kulturverein in Siegen geflüchtet sein. Von dort soll er dann weiter geflüchtet sein, bevor er von der Polizei noch am gleichen Tage festgenommen werden konnte.

Der  1989 in Lahnstein geborene Angeklagte äußerte sich heute nicht zu der Tat, die er im August vergangenen Jahres in der Unterführung des Siegener Hauptbahnhofes begannen hatte.. Sein Verteidiger Dr. Frank Nobis aus Iserlohn schloss jedoch nicht aus, dass die Einlassung später im Verfahren noch gemacht würde.

Neben der Kammer unter dem Vorsitz von Richter Münker, waren die 2 Nebenkläger, und 2 Sachverständige anwesend. Der Gerichtsmediziner Dr. Jusephi, der auch die Autopsie der getöteten vornahm, schilderte die unfassbare Brutalität des Angeklagten 22 jährigen in allen Einzelheiten. Die 52 Messerstiche bezogen sich jedoch lediglich auf Brust, Hals und Kopf. Dabei wurden Halsvene und Arterie so stark verletz, dass eine Rettung der getöteten nicht mal möglich gewesen wäre, selbst wenn ein Notarzt unmittelbar nach der Tat vor Ort gewesen wäre.

Die bestätigte auch der erste Zeuge Dominik W, ( ein Bahnangestellter ) der die Tat unmittelbar mit ansehen musste. Durch einen lauten Schrei des Opfers am Tattag, wurde der Bahnangestellt sogar durch geschlossene Fenster im Zug auf das Verbrechen aufmerksam. Der Zeuge ging daraufhin zur Unterführung und musste mit ansehen, wie der Täter auf das Opfer, wie ein besessener einstach. Auch durch lautes anschreien, lies der Täter nicht vom Opfer ab. Die Tat ereignete sich in drei Abschnitten in denen der Täter vom Opfer abließ aber nach kurzer Zeit weiter auf das schwer verletzte Opfer einstach. Auch das anschreien von Dominik W. brachte den Täter nicht dazu vom Opfer abzulassen. Dominik W. versuchte jedoch zwei kleine Kinder im Alter zwischen 4 und 5 Jahren sowie ein älteres Ehepaar von der Unterführung wegzubringen.

Später jedoch verlies der Täter mit seinem damals 5 Monate alten Sohn den Bahnhof und rannte weg.

Die Verhandlung wird am 27. Februar 2012 vorgesetzt. Dann sind 6 Zeugen geladen

Die Kammer hat bislang 25 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.